Aufnahmebedingungen
Kindergarten ab 3 Jahren
- angemessenes Sozialverhalten
- keine Deutschkenntnisse erforderlich
- nicht-deutschsprachige Kinder sollten mindestens 2 Jahre im Vorschulbereich angemeldet sein, bevor sie in den Schulbereich wechseln
- ein Elternteil/Erziehungsberechtigter muss regelmäßig erreichbar sein und entweder deutsch- oder englischsprachig sein
Alter: 6-9 Jahre – Klasse 1-4
- angemessenes Sozialverhalten
- Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau
- Kinder aus einem nicht-deutschsprachigen Schulsystem müssen einen Aufnahmetest absolvieren (i.d.R. Deutsch und Mathe)
Sekundarstufe I – ab Klasse 5
Die Deutschkenntnisse des Kindes in Wort und Schrift müssen ausreichend sein, um den deutschsprachigen Unterricht zu verstehen und ihm folgen zu können.
Besteht seitens der Schule Zweifel an der ausreichenden Beherrschung der deutschen Sprache, wird ein Sprachtest stattfinden, deren Ergebnis über die Aufnahme entscheidet.
Kinder mit schwachen Deutschkenntnissen müssen am gebührenpflichtigen Sprachförderprogramm teilnehmen.
Für die pädagogische Zusammenarbeit mit den Lehrkräften muss mind. ein Erziehungsberechtigter regelmäßig erreichbar und entweder deutsch- oder englischsprachig sein. Die Kommunikation über Freunde oder andere Übersetzer ist nicht ausreichend.
Ein Quereinstieg nicht-deutschsprachiger Kinder ist über den Kurs “German Preparation Course” möglich.
Sekundarstufe II – ab Klasse 10
Deutschkenntnisse müssen auf muttersprachlichem Niveau in Wort und Schrift vorhanden sein, Französisch als 2. Fremdsprache.
Besteht seitens der Schule Zweifel an der ausreichenden Beherrschung der deutschen Sprache, wird ein Sprachtest stattfinden, deren Ergebnis über die Aufnahme entscheidet.
Eine Aufnahme in Klasse 10 ist über das Gastschülerprogramm möglich. Bei abschlussrelevanten Jahrgangsstufen ist eine Aufnahme nur mit vorheriger Genehmigung durch die KMK möglich.
Alter: 10-12 Jahre – Klasse 5
Im beschränkten Umfang können Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 12 Jahren mit mangelnden Deutsch-Kenntnissen nach erfolgreicher Teilnahme am Quereinsteiger Kurs “German Preparation Course” in die Schule aufgenommen werden wenn sie
- eine hohe Lernleistungsfähigkeit, Lernbereitschaft und Motivation besitzen,
- über ein ausreichendes fachliches Vorwissen in den Fächern Englisch und Mathematik sowie in den übrigen an der CDSC zu belegenden Unterrichtsfächern verfügen,
- ein angemessenes Sozial- und Arbeitsverhalten aufweisen
- mindestens einen Erziehungsberechtigten haben, der ausreichende Englischkenntnisse besitzt, um mit Lehrern und der Schulverwaltung zu kommunizieren,
- im von der Schule empfohlenen und bereitgestellten Umfang am kostenpfichtigen Zusatzunterricht “Deutsch als Fremdsprache” bzw. “Deutsch als Zweitsprache” teilnehmen,
- innerhalb von einem Schuljahr einen Sprachstand erreichen können, um in allen Unterrichtsfächern erfolgreich mitarbeiten zu können.
Klasse 10
Schülerinnen und Schüler, die ein gutes Sozial- und Arbeitsverhalten sowie eine hohe Lernmotivation mitbringen, die Bereitschaft haben sich in einer fremden Familie und Umgebung zu integrieren, ein positives Verhältnis zum christlichen Schulprofil haben und von ihren Eltern bei ihrem Vorhaben unterstützt werden, erfüllen die persönlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme.
Schulische Voraussetzungen:
- Besuch der jetzigen 9. Klasse eines Gymnasiums
- zweite Fremdsprache (möglichst ab Kl. 6) ist Französisch
- Teilnahme derzeit an folgenden Unterrichtsfächern: Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Geschichte, Erdkunde, Physik und Biologie. (Wünschenswert, aber optional wären: Ev. Religion, Musik)
- sehr gute Englisch-Kenntnisse
- insgesamt überdurchschnittliche schulische Leistungen
Hier gelangst du zu einem Interview mit unserem Gastschüler von 2019/2020.