Schulgebühren
Gebührenordnung gültig ab dem Schuljahr 2026/2027
Die Aufnahmegebühr wird bei erstmaligem Eintritt in den Vorschulbereich einmal fällig.
b) Kaution 50.000 THB
Die Kaution wird bei Eintritt in den Vorschulbereich fällig. Sie wird nach Abmeldung eines Kindes, bzw. nach Ablauf der Kindergartenzeit und nach Begleichung aller noch offenen Rechnungen ohne Zinsen zurückgezahlt. Unbezahlte Rechnungen, nicht zurückgegebene oder beschädigte Gegenstände und Schulbücher, usw. werden von der Kaution abgezogen.
c) Betreuungsgebühr
| pro Halbjahr (in THB) | pro Schuljahr (in THB) | |
|---|---|---|
| Kindergarten (7:50-13:00) ● Alter 3-6 Jahre |
73.000 | 146.000 |
| Kindergarten (7:50-15:30) außer freitags (7:50-13:30) ● Alter 3-6 Jahre |
84.000 | 168.000 |
Familien erhalten bei gleichzeitigem Besuch des Vorschul- oder Schulbereiches der CDSC für das 2. Kind 10%, für das 3. Kind 15%, ab dem 4. Kind 20% Ermäßigung auf die Aufnahme- und Betreuungsgebühr.
Anmerkung: Das älteste Kind ist immer als das 1. Kind zu werten.
d) Gebühr für Mittagessen
Die Gebühr für Mittagessen ist verpflichtend und wird pro Halbjahr berechnet.
| pro Halbjahr (in THB) | pro Schuljahr (in THB) | |
|---|---|---|
| Mittagessen | 5,000 | 10,000 |
e) Zusätzlicher Unterricht (z.B. Sprachförderung DaZ, sonderpädagogischer Förderunterricht,…)
| Wöchentlicher Stundenansatz | pro Halbjahr (in THB) | pro Schuljahr (in THB) | |
|---|---|---|---|
| Große Gruppe (ab 4 Personen) | pro Wo-U-Std.* | 7.000 | 14.000 |
| Kleine Gruppe (bis 3 Personen) | pro Wo-U-Std.* | 8.500 | 17.000 |
* Wochenunterrichtsstunde
Für zusätzlichen Unterricht wird kein Geschwisterrabatt gewährt.
a) Aufnahme 50.000 THB
Die Aufnahmegebühr wird bei erstmaligem Eintritt in den Schulbereich einmal fällig.
Bei Kindern, die den Vorschulbereich der CDSC besucht haben, reduziert sich die Aufnahmegebühr für den Schulbereich um 50% der schon bezahlten Aufnahmegebühr im Vorschulbereich.
b) Kaution 50.000 THB
Die Kaution wird bei Eintritt in den Schulbereich fällig. Sie wird nach Abmeldung eines Schülers/ einer Schülerin, bzw. nach Erreichen des Schulziels und nach Begleichung aller noch offenen Rechnungen ohne Zinsen zurückgezahlt. Unbezahlte Rechnungen, nicht zurückgegebene oder beschädigte Gegenstände und Schulbücher, usw. werden von der Kaution abgezogen.
c) Schulgebühr
| pro Halbjahr (THB) | pro Schuljahr (THB) | |
|---|---|---|
| Flexible Eingangsstufe – Klasse 4 | 125.500 | 251.000 |
| Klassen 5 – 6 ● Regulär ● DaF*- Schülerinnen / Schüler |
130.500 174.000 |
261.000 348.000 |
| Klassen 7 – 8 ● Regulär ● DaF*- Schülerinnen / Schüler |
141.000 185.500 |
282.000 371.000 |
| Klassen 9 – 10 (ohne Oberstufe) | 152.500 | 305.000 |
| Klassen 10 – 12 (Oberstufe) ● Regulär ● Französch Intensiv |
164.000 226.000 |
328.000 452.000 |
* Deutsch als Fremdsprache
Familien erhalten bei gleichzeitigem Besuch des Vorschul- oder Schulbereiches der CDSC für das 2. Kind 10%, für das 3. Kind 15%, ab dem 4. Kind 20% Ermäßigung auf die Aufnahme- und Schulgebühr.
Anmerkung: Das älteste Kind ist immer als das 1. Kind zu werten.
d) Zusätzlicher Unterricht (z.B. Sprachförderung DaZ, sonderpädagogischer Förderunterricht,…)
| Wöchentlicher Stundenansatz |
pro Halbjahr (THB) |
pro Schuljahr (THB) |
|
|---|---|---|---|
| Große Gruppe (ab 4 Personen) | pro Wo-U-Std.* | 7.000 | 14.000 |
| Kleine Gruppe (bis 3 Personen) | pro Wo-U-Std.* | 8.500 | 17.000 |
* Wochenunterrichtsstunde
Für zusätzlichen Unterricht wird kein Geschwisterrabatt gewährt.
Die Aufnahme von Schülern für einen Zeitraum von einem Schulhalbjahr oder weniger ist nur in Ausnahmefällen und zu gesonderten Konditionen möglich. Eine eingehende Prüfung durch die Schulleitung ist hierfür Voraussetzung.
b) Reguläre Schulbücher werden von der Schule gestellt. Kosten für weitere
Lehrmittel (z.B. Arbeitshefte, Taschenrechner, Leselektüren, u.ä.), sowie
Zusatzangebote der CDSC (z.B. Sprachförderprogramme, Arbeitsgemeinschaften, Schulexkursionen, Klassenfahrten, Mittagessen, u.ä.), werden gesondert in Rechnung gestellt.
c) Für die Erstellung von Unterlagen für die Beantragung der Visa für Schüler/-innen der CDSC wird keine Gebühr erhoben. Für den Fall, dass die Eltern Unterlagen nicht fristgerecht zuarbeiten oder Termine nicht wahrnehmen und der Visaprozess aus diesem Grund wiederholt werden muss, erhebt die CDCS eine Gebühr in Höhe von 5.000 THB je Visumsfall.
Für die Beantragung der Visa für Eltern (sog. Guardian Visa) erhebt die Schule eine Gebühr in Höhe von 5.000 THB je Visumsfall.
Für den Fall, dass Eltern das Guardian Visum selbst beantragen und die Schule Dokumente zuarbeitet, erhebt die Schule eine Gebühr in Höhe von 500 THB je Visumsfall.
a) Die Schul- und/oder Betreuungsgebühren werden zweimal jährlich in Rechnung gestellt. Das Fälligkeitsdatum ist der letzte Freitag in den Sommerferien bzw. Weihnachtsferien.
b) Die Gebühren sind auf das nachstehende Konto zu überweisen:
Christian German School Chiang Mai
Krung Thai Bank PLC, Sarapee Branch
Account-No.: 982-0-01260-0
SWIFT: KRTHTHBK
c) Für jede Mahnung erhebt die Schule eine Mahngebühr in Höhe von 500 THB.
d) Auf schriftlichen Antrag vor Fälligkeit der Rechnung kann ein Zahlungsaufschub von bis zu 10 Tagen oder ein abweichender Zahlungsmodus (mit monatlichen Zinsen in Höhe von 1%) gewährt werden.
e) Sind bis zum Halb-, bzw. Schuljahresende die Rechnungen nicht bezahlt, wird das Halbjahres- bzw. Jahreszeugnis nicht ausgehändigt.
f) Auf Rückerstattung gezahlter Anmelde-, Schul- und/oder Betreuungsgebühren besteht – auch bei vorzeitigem Verlassen der Schule – grundsätzlich kein Anspruch.
Für Fragen bezüglich der Gebührenordnung steht Ihnen unsere Verwaltungsleiterin unter Tel. 052 080 712 oder unter verwaltung@cdsc.ac.th zur Verfügung.
