Schulabschlüsse an der CDSC
Die Deutsche Kultusministerkonferenz hat die Herausforderungen des internationalen Bildungsmarktes angenommen und im Jahr 2005 die Ordnung der Deutschen Internationalen Abiturprüfung (DIA) für Deutsche Schulen im Ausland erlassen. Bilingualität (Deutsch/Englisch) und eigenverantwortliches Lernen erhalten durch diese Prüfung besonderes Gewicht. Das DIA integriert in besonderem Umfang englischsprachige Elemente in den gymnasialen Abschluss und trägt dem Charakter der Auslandsschulen dadurch in besonderer Weise Rechnung.
An der CDSC werden deshalb das Fach Geschichte ab Klasse 8 bilingual in Deutsch und Englisch sowie das Fach Physik ab Klasse 10 ausschließlich in Englisch unterrichtet. Zusätzlich zu den für das inländische Abitur üblichen schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurde das DIA um ein Kolloquium als weiteres Prüfungselement ergänzt. Mit dem DIA wird die Allgemeine Hochschulreife erworben, die den Zugang zu jedem Studium an einer Deutschen Hochschule, aber auch den Weg in eine vergleichbare internationale berufliche Ausbildung ermöglicht.
Einem Prüfling, der die Prüfung nicht bestanden hat und die Schule verlässt, kann der schulische Teil der Fachhochschulreife durch die Prüfungsleiterin oder den Prüfungsleiter zuerkannt werden.
Die Qualität aller Schulabschlüsse an Deutschen Auslandsschulen wird durch die Arbeit des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) überwacht. Dem BLASchA gehören je eine Vertreterin und ein Vertreter der Landeskulturverwaltungen sowie der Leiter des Schulreferats des Auswärtigen Amtes und der Leiter der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen im Bundesverwaltungsamt an. Für die Durchführung der Abschlussprüfungen stellt der BLASchA den/die Prüfungsvorsitzende/n, der/die regelmäßig bei den mündlichen Prüfungen am Auslandsschulort persönlich anwesend ist. Im Gegensatz zu vielen anderen internationalen Schulabschlüssen wird so eine gleichbleibende Qualität der Schulabschlüsse und vor allem die Gleichwertigkeit der an einer deutschen Auslandsschule erworbenen Abschlüsse im Vergleich zu den inländischen Abschlüssen gewährleistet. Auch die mit dem Erwerb des DIA erlangte Hochschulzugangsberechtigung unterscheidet das deutsche Schulsystem von dem anderer Länder, wo diese in der Regel durch Schulabschlüsse nicht automatisch erlangt wird.
Am Ende von Klasse 10 erlangen die Schülerinnen und Schüler des Bildungsgangs Realschule mit Ablegen einer Prüfung den Realschulabschluss. Diese umfasst zwei schriftliche Prüfungen aus der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und Englisch und mindestens eine mündliche Prüfung.
Bei Erlangung des erweiterten Realschulabschlusses mit Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe wird Klasse 10 im Bildungsgang Gymnasium erneut besucht.
Schülerinnen und Schüler des Bildungsgangs Gymnasium erlangen mit Versetzung in Klasse 11 automatisch den Realschulabschluss.
Für die Vergabe des Realschulabschlusses hat die CDSC eine Genehmigung der deutschen Kultusministerkonferenz (KMK). Das Prüfungsverfahren wird durch zuständige Prüfungsbeauftragte des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLAschA) geleitet.
Die Klassenstufe 10 nimmt eine besondere Rolle ein: Im G8-System der CDSC ist sie Abschlussklasse der Sekundarstufe I und als drittletzte Jahrgangsstufe zugleich Einführungsphase für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums (Sekundarstufe II).
Am Ende von Klasse 9 erlangen die Schülerinnen und Schüler des Bildungsgangs Hauptschule mit Ablegen einer Prüfung den Hauptschulabschluss. Diese umfasst eine schriftliche Prüfung im Fach Deutsch oder Mathematik und mindestens eine mündliche Prüfung.
Schülerinnen und Schüler des Bildungsgangs Realschule oder Gymnasium erlangen mit Versetzung in Klasse 10 automatisch den Hauptschulabschluss.